Landes-Caritasverband Bayern e.V. - Familienerholung

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Kuren und Erholungsangebote
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Familienerholung

Die Vermittlung und Durchführung von Erholungen für Familien gehört seit langem zu den Aufgaben der Caritas und anderer katholische Verbände wie Kolping oder Katholische Arbeitnehmerbewegung. Die Angebote sind auf Erwachsene mit Kindern jeden Alters - auch Babys und Kleinkinder - ausgerichtet. Die Freizeiten bringen beiden gleichermaßen Erholung und Entspannung. Sie eignen sich vor allem für Familien mit nur einem Einkommen, Familien mit mehreren Kindern und allein Erziehende. Familienerholungen führen meist in eine reizvolle ländliche Umgebung. Oft stehen Wanderungen, Schwimmen oder Spielen im Freien auf dem lockeren und unverbindlichen Programm. Den direkten Kontakt zur Natur genießen Kinder und Erwachsene gleichermaßen. Ferner beantragen sie dafür öffentliche Zuschüsse.

Falsch ist die weit verbreitete Meinung, dass die Caritas den Erholungssuchenden ihren Aufenthalt komplett finanziert. Dies ist natürlich nicht der Fall. Die Familienerholungen werden einkommensabhängig durch Zuschüsse des Freistaates Bayern gefördert. Diese Mittel kann nicht der Erholung Suchende selbst, sondern nur eine Sozialorganisation abrufen. Dies tut die Caritas für ihre Teilnehmer(innen). Sie berät und hilft bei der Antragstellung. Der Betrag, der zur Kostendeckung noch fehlt, wird den Teilnehmern in Rechnung gestellt. Wenn jemand wegen geringen Einkommens viele Zuschüsse bekommt, muss er aus der eigenen Tasche weniger zu bezahlen. Eine Unterstützung des Caritasverbandes gibt es nur dort, wo eine Erholung dringend erforderlich ist, aber trotz Zuschüssen an der finanziellen Lage der Teilnehmer zu scheitern droht. Nur hier springt die Caritas ein, soweit sie die finanziellen Mittel dazu aufbringen kann.

Neuregelungen ab 2008: Antrag auf staatliche Zuschüsse

Zum 01. Februar 2008 ist eine neue Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in Kraft getreten. Mit ihr setzt der Freistaates Bayern seine bereits mehr als zwei Jahrzehnte andauernde Förderpraxis der Familienerholung in Familienferienstätten und der Familienbildung am Wochenende fort.

Allgemeine Voraussetzungen
Gefördert werden nur gemeinsame Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten oder vergleichbaren Einrichtungen. Berücksichtigungsfähig sind nur gemeinsame Erholungsaufenthalte von Eltern, Elternteilen, Pflegeeltern und allein erziehenden Müttern und Vätern mit einem oder mehreren Kindern, für das/die Kindergeld bezogen wird. In begründeten Ausnahmefällen sind gemeinsame Erholungsaufenthalte von Großeltern mit einem oder mehreren Enkelkindern berücksichtigungsfähig, für das/die Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und allein erziehende Mütter und Vätern Kindergeld beziehen. Voraussetzung ist, dass die Familien ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Gefördert werden nur Aufenthalte in Bayern oder in vom Freistaat Bayern geförderten Einrichtungen, während der Schulferienzeit auch im übrigen Bundesgebiet. Grundsätzliche Fördervoraussetzung ist die nachgewiesene Teilnahme an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung während des Erholungsaufenthaltes. Gefördert wird jährlich ein Erholungsaufenthalt.
Einkommensgrenzen
Das regelmäßige jährliche Nettoeinkommen (Summe der positiven Einkünfte des vorvergangenen Jahres abzüglich 27 % bzw. 22 % für Steuer und Sozialabgaben bei versicherungsfreien oder nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegenden Arbeitnehmern) zuzüglich etwaiger Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Bundeselterngeld - Nicht: Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeserziehungsgeld und Bayerisches Landeserziehungsgeld) muss unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen: allein erziehende Eltern: 15.600 &euro, beide Eltern: 17.400 &euro, je weiteres Kind 4.800 &euro. Auf Antrag wird das Einkommen neu ermittelt, wenn das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der sechs vor der Antragstellung liegenden Kalendermonate um mindestens 20 v. H. geringer ist, als das erzielte durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des vorvergangenen Jahres.
Geförderte Urlaubsdauer
Mindestens sechs Tage, höchstens vierzehn Tage; An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
Zuschussleistungen
Die Zuwendung beträgt je Verpflegungstag für jedes berücksichtigungsfähige Kind und jeden berücksichtigungsfähigen erwachsenen Teilnehmer 13 &euro, für jedes berücksichtigungsfähige Kind, das nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert ist 17 &euro.
Zuständige Stellen und Antragsverfahren
Anträge sind zu richten an:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Winzererstraße 9, 80797 München
Telefon: 0 89 / 12 61 - 23 13 (Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr)
E-Mail: Bettina.Eickhoff@zbfs.bayern.de

Bitte beachten Sie, dass der Antrag unbedingt vor Antritt des Erholungsaufenthaltes gestellt werden muss, weil sonst die Gewährung von Zuschüssen ausgeschlossen ist! Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt unverzüglich nach Vorlage einer Bestätigung der Familienferienstätte bzw. des Trägers der Familienferienstätte über den Aufenthalt und die Teilnahme an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung beim ZBFS. Die Auszahlung erfolgt durch das ZBFS unmittelbar an die Familien.

Alle Informationen zur Neuregelung sowie Antragsformulare stehen hier: http://www.zbfs.bayern.de/esf/familienerholung.html

Katholische Familienferienhäuser in Bayern

In fünf Familienferienhäusern bietet Kolping in Bayern familienfreundliche Ferien an: in Teisendorf im Berchtesgadener Land, in Lambach im Bayerischen Wald, in Wertach im Allgäu und in Pfronten im Allgäu. Nähere Informationen zu den Angeboten finden Sie hier. Das Angebot richtet sich an Jung und Alt, unabhängig von einer Mitgliedschaft bei Kolping und Konfession. Auch Gruppen sind in unseren Häusern herzlich willkommen. Mit Seminarräumen und Tagungstechnik sind unsere Häuser bestens ausgestattet. Die Häuser liegen in den schönsten und attraktivsten Ferienregionen Bayerns und sind alle von Wald und Wiesen umgeben.

Der Familienbund der Katholiken im Bistum Augsburg bietet Familienerholung in Nonnenhorn am Bodensee an, das Josefswerk der Schönstattfamilie in Waltenhofen im Allgäu, der Caritasverband der Diözese Regensburg in St. Englmar im Bayerischen Wald und der Caritasverband der Erzdiözese Bamberg in Fischbachau/Hundham in Oberbayern.

Adressen in Ihrer Nähe

Diözese Augsburg
Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V.
-Fachgebiet Vorsorge/Rehabilitation-
Auf dem Kreuz 41, 86152 Augsburg
Telefon: 08 21 / 31 56 - 3 03
Telefax: 08 21 / 31 56 - 2 88
E-Mail: kur@caritas-augsburg.de

Erzdiözese Bamberg
Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V.
Liselotte Schallenberg-Mrugalla
-Abteilungsleitung  Kinder-, Jugend- und Familienhilfe-
Dr.-Philipp-Kröner-Haus
Obere Königstraße 4b
96052 Bamberg
Telefon: 09 51 / 86 04-430
Telefax: 09 51 / 86 04-33-430
E-Mail: liselotte.schallenberg@caritas-bamberg.de
Homepage: http://www.caritas-bamberg.de/


Diözese Eichstätt
Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.
-Referat Kur und Erholung-
Residenzplatz 14, 85072 Eichstätt
Telefon: 0 84 21 / 50 - 9 62
Telefax: 0 84 21 / 50 - 9 09
E-Mail: hartwig.dirr@caritas-eichstaett.de

Diözese Regensburg
Caritasverband für die Diözese Regensburg e. V.
Von-der-Tann-Straße 7, 93047 Regensburg
Telefon: 09 41 / 50 21 - 1 26
Telefax: 09 41 / 50 21 - 1 25
E-Mail: R.Bach@Caritas-Regensburg.de

Diözese Passau
Familienwerk
Domplatz 6 a, 94032 Passau
Telefon: 08 51 / 3 93 - 3 39
Telefax: 08 51 / 3 93 - 5 35
E-Mail: referat.ehe-familie@bistum-passau.de

Diözese Würzburg
Familienbund der Deutschen Katholiken in der Diözese Würzburg e. V.
Kürschnerhof 2, 97070 Würzburg
Telefon: 09 31 / 3 86 - 6 52 21
Telefax: 09 31 / 3 86 - 6 52 29
E-Mail: fdk@bistum-wuerzburg.de

Ansprechpartnerin

Zuständig für die Familienerholung beim Landes-Caritasverband Bayern ist Frau Dr. Monika Deuerlein: monika.deuerlein@caritas-bayern.de