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Arbeitsbereiche
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Familienerholung
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Die Vermittlung und Durchführung von Erholungen für Familien gehört seit langem zu den Aufgaben der Caritas und anderer katholische
Verbände wie Kolping oder Katholische Arbeitnehmerbewegung. Die Angebote sind auf Erwachsene mit Kindern jeden Alters - auch
Babys und Kleinkinder - ausgerichtet. Die Freizeiten bringen beiden gleichermaßen Erholung und Entspannung. Sie eignen sich
vor allem für Familien mit nur einem Einkommen, Familien mit mehreren Kindern und allein Erziehende. Familienerholungen führen
meist in eine reizvolle ländliche Umgebung. Oft stehen Wanderungen, Schwimmen oder Spielen im Freien auf dem lockeren und
unverbindlichen Programm. Den direkten Kontakt zur Natur genießen Kinder und Erwachsene gleichermaßen. Ferner beantragen sie
dafür öffentliche Zuschüsse.
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Falsch ist die weit verbreitete Meinung, dass die Caritas den Erholungssuchenden ihren Aufenthalt komplett finanziert. Dies
ist natürlich nicht der Fall. Die Familienerholungen werden einkommensabhängig durch Zuschüsse des Freistaates Bayern gefördert.
Diese Mittel kann nicht der Erholung Suchende selbst, sondern nur eine Sozialorganisation abrufen. Dies tut die Caritas für
ihre Teilnehmer(innen). Sie berät und hilft bei der Antragstellung. Der Betrag, der zur Kostendeckung noch fehlt, wird den
Teilnehmern in Rechnung gestellt. Wenn jemand wegen geringen Einkommens viele Zuschüsse bekommt, muss er aus der eigenen Tasche
weniger zu bezahlen. Eine Unterstützung des Caritasverbandes gibt es nur dort, wo eine Erholung dringend erforderlich ist,
aber trotz Zuschüssen an der finanziellen Lage der Teilnehmer zu scheitern droht. Nur hier springt die Caritas ein, soweit
sie die finanziellen Mittel dazu aufbringen kann.
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Neuregelungen ab 2008: Antrag auf staatliche Zuschüsse
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Zum 01. Februar 2008 ist eine neue Rahmenvereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege und dem Bayerischen
Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in Kraft getreten. Mit ihr setzt der Freistaates Bayern
seine bereits mehr als zwei Jahrzehnte andauernde Förderpraxis der Familienerholung in Familienferienstätten und der Familienbildung
am Wochenende fort.
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Allgemeine Voraussetzungen Gefördert werden nur gemeinsame Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten oder vergleichbaren Einrichtungen. Berücksichtigungsfähig
sind nur gemeinsame Erholungsaufenthalte von Eltern, Elternteilen, Pflegeeltern und allein erziehenden Müttern und Vätern
mit einem oder mehreren Kindern, für das/die Kindergeld bezogen wird. In begründeten Ausnahmefällen sind gemeinsame Erholungsaufenthalte
von Großeltern mit einem oder mehreren Enkelkindern berücksichtigungsfähig, für das/die Eltern, Elternteile, Pflegeeltern
und allein erziehende Mütter und Vätern Kindergeld beziehen. Voraussetzung ist, dass die Familien ihren Hauptwohnsitz in Bayern
haben. Gefördert werden nur Aufenthalte in Bayern oder in vom Freistaat Bayern geförderten Einrichtungen, während der Schulferienzeit
auch im übrigen Bundesgebiet. Grundsätzliche Fördervoraussetzung ist die nachgewiesene Teilnahme an einem Angebot der Eltern-
und Familienbildung während des Erholungsaufenthaltes. Gefördert wird jährlich ein Erholungsaufenthalt. Einkommensgrenzen Das regelmäßige jährliche Nettoeinkommen (Summe der positiven Einkünfte des vorvergangenen Jahres abzüglich 27 % bzw. 22 %
für Steuer und Sozialabgaben bei versicherungsfreien oder nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegenden
Arbeitnehmern) zuzüglich etwaiger Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
Bundeselterngeld - Nicht: Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeserziehungsgeld und Bayerisches Landeserziehungsgeld) muss
unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen: allein erziehende Eltern: 15.600 &euro, beide Eltern: 17.400 &euro, je weiteres
Kind 4.800 &euro. Auf Antrag wird das Einkommen neu ermittelt, wenn das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der sechs
vor der Antragstellung liegenden Kalendermonate um mindestens 20 v. H. geringer ist, als das erzielte durchschnittliche monatliche
Nettoeinkommen des vorvergangenen Jahres. Geförderte Urlaubsdauer Mindestens sechs Tage, höchstens vierzehn Tage; An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Zuschussleistungen Die Zuwendung beträgt je Verpflegungstag für jedes berücksichtigungsfähige Kind und jeden berücksichtigungsfähigen erwachsenen
Teilnehmer 13 &euro, für jedes berücksichtigungsfähige Kind, das nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch
behindert ist 17 &euro. Zuständige Stellen und Antragsverfahren Anträge sind zu richten an: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Winzererstraße 9, 80797 München Telefon: 0 89 / 12 61 - 23 13 (Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr) E-Mail: Bettina.Eickhoff@zbfs.bayern.de
Bitte beachten Sie, dass der Antrag unbedingt vor Antritt des Erholungsaufenthaltes gestellt werden muss, weil sonst die Gewährung
von Zuschüssen ausgeschlossen ist! Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt unverzüglich nach Vorlage einer Bestätigung der Familienferienstätte
bzw. des Trägers der Familienferienstätte über den Aufenthalt und die Teilnahme an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung
beim ZBFS. Die Auszahlung erfolgt durch das ZBFS unmittelbar an die Familien.
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Alle Informationen zur Neuregelung sowie Antragsformulare stehen hier: http://www.zbfs.bayern.de/esf/familienerholung.html
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Katholische Familienferienhäuser in Bayern
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In fünf Familienferienhäusern bietet Kolping in Bayern familienfreundliche Ferien an: in Teisendorf im Berchtesgadener Land, in Lambach im Bayerischen Wald, in Wertach
im Allgäu und in Pfronten im Allgäu. Nähere Informationen zu den Angeboten finden Sie hier. Das Angebot richtet sich an Jung und Alt, unabhängig von einer Mitgliedschaft bei Kolping und Konfession. Auch Gruppen sind
in unseren Häusern herzlich willkommen. Mit Seminarräumen und Tagungstechnik sind unsere Häuser bestens ausgestattet. Die
Häuser liegen in den schönsten und attraktivsten Ferienregionen Bayerns und sind alle von Wald und Wiesen umgeben.
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Der Familienbund der Katholiken im Bistum Augsburg bietet Familienerholung in Nonnenhorn am Bodensee an, das Josefswerk der Schönstattfamilie in Waltenhofen im Allgäu, der Caritasverband der Diözese Regensburg in St. Englmar im Bayerischen Wald und der Caritasverband der Erzdiözese Bamberg in Fischbachau/Hundham in Oberbayern.
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Adressen in Ihrer Nähe
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Diözese Augsburg Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. -Fachgebiet Vorsorge/Rehabilitation- Auf dem Kreuz 41, 86152 Augsburg Telefon: 08 21 / 31 56 - 3 03 Telefax: 08 21 / 31 56 - 2 88 E-Mail: kur@caritas-augsburg.de
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Erzdiözese Bamberg Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V. Liselotte Schallenberg-Mrugalla -Abteilungsleitung Kinder-, Jugend- und Familienhilfe- Dr.-Philipp-Kröner-Haus Obere Königstraße 4b 96052 Bamberg Telefon: 09 51 / 86 04-430 Telefax: 09 51 / 86 04-33-430 E-Mail: liselotte.schallenberg@caritas-bamberg.de Homepage: http://www.caritas-bamberg.de/
Diözese Eichstätt Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V. -Referat Kur und Erholung- Residenzplatz 14, 85072 Eichstätt Telefon: 0 84 21 / 50 - 9 62 Telefax: 0 84 21 / 50 - 9 09 E-Mail: hartwig.dirr@caritas-eichstaett.de
Diözese Regensburg Caritasverband für die Diözese Regensburg e. V. Von-der-Tann-Straße 7, 93047 Regensburg Telefon: 09 41 / 50 21 - 1 26 Telefax: 09 41 / 50 21 - 1 25 E-Mail: R.Bach@Caritas-Regensburg.de
Diözese Passau Familienwerk Domplatz 6 a, 94032 Passau Telefon: 08 51 / 3 93 - 3 39 Telefax: 08 51 / 3 93 - 5 35 E-Mail: referat.ehe-familie@bistum-passau.de
Diözese Würzburg Familienbund der Deutschen Katholiken in der Diözese Würzburg e. V. Kürschnerhof 2, 97070 Würzburg Telefon: 09 31 / 3 86 - 6 52 21 Telefax: 09 31 / 3 86 - 6 52 29 E-Mail: fdk@bistum-wuerzburg.de
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Ansprechpartnerin
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Zuständig für die Familienerholung beim Landes-Caritasverband Bayern ist Frau Dr. Monika Deuerlein: monika.deuerlein@caritas-bayern.de
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