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Menschen mit Behinderung
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Ziele Leistungsangebote der Caritas in Bayern Adressen in Ihrer Nähe Zahlen Positionen und Stellungnahmen Dienstleistungen des Landes-Caritasverbandes Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Die Hilfe für Menschen mit Behinderung hat innerhalb der Caritas eine lange Tradition. Während früher der Schutz- und Fürsorgedanke
handlungsleitend war, bietet die Caritas in Bayern heute für Menschen mit geistiger, körperlicher, seelischer und Mehrfach-Behinderung
differenzierte Angebote zur Unterstützung eines selbstbestimmten Lebens und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Die Frohe Botschaft des Evangeliums ist, &bdquodass wir alle angenommen sind, dass wir für Gott alle Liebeskinder sind, Wunschkinder
Gottes. Vor Gott gibt es keine unerwünschten oder unbrauchbaren Existenzen, sondern wir sind alle Wunschkinder Gottes. Gott
hat sich uns alle gewünscht, jeden braucht er, jeden will er, und jeder ist ein Kind seiner Liebe. Dieses Angenommensein ist
die eigentliche Botschaft der Erlösung. Aber diese Botschaft braucht uns. Sie kann nur Wirklichkeit werden, wenn wir aus dieser
Grundannahme heraus selbst einander annehmen und so zu Miterlöser werden mit der erlösenden Liebe Gottes.&ldquo Joseph Kardinal Ratzinger in einer Predigt am 7. September 1980 in der Pfarrkirche in Attel am Inn anlässlich eines Besuchs
der Behinderteneinrichtung Stiftung Attl.
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Die Caritas will ihren Beitrag dazu leisten
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- dass niemals mehr Menschen mit Behinderung als lebensunwert bezeichnet und behandelt werden,
- dass Menschen mit Behinderung ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird,
- dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigten Zugang zu allen Errungenschaften der Gesellschaft haben.
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Aktuelles
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Kirchliche Lehrerdienstordnung (KLDO): Am 1. Mai 2008 ist die Lehrerdienstordnung für katholische Schulen in freier Trägerschaft in Bayern in Kraft getreten. Sie
finden das Dokument hier.
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Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz: Am 03. Juli 2008 hat der Bayerische Landtag als zweites Bundesland das Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität
im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz &ndash PfleWoqG) beschlossen. Das Gesetz tritt zum 01. August2008
in Kraft. Zur Darstellung der Auswirkungen des Gesetzes insbesondere für den Bereich der Behindertenhilfe fanden am 23. Juli
2008 in Eching und 29.07.08 in Erlangen Informationsveranstaltungen statt. Die Präsentation zu diesen Veranstaltungen kann
hier heruntergeladen werden. (Juli 2008)
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Zahlreiche Einrichtungen und Dienste im Landes-Caritasverband bieten Menschen mit Behinderung in ganz Bayern die benötigte
Unterstützung.
Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung
Interdisziplinäre Frühförderstellen: Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste zur Erbringung von heilpädagogischen und medizinisch-therapeutischen
Maßnahmen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder bis zum Schuleintritt.
Schulvorbereitende Einrichtungen: Schulvorbereitende Einrichtungen fördern noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Förderschulen, Schulen für Kranke: Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen
Förderung bedürfen und deswegen an einer allgemeinen oder beruflichen Schule nicht ausreichend gefördert und unterrichtet
werden können. Förderschulen können gebildet werden, für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung, geistige
Entwicklung, Sprache, Lernen, soziale und emotionale Entwicklung. Schulen für Kranke unterrichten Kinder und Jugendliche,
die sich in Krankenhäusern oder ähnlichen Einrichtungen aufhalten müssen.
Heilpädagogische Tagesstätten für behinderte Kinder: Heilpädagogische Tagesstätten bieten Kindern und Jugendlichen mit Behinderung vor dem Schuleintritt und neben dem Besuch der
Förderschule Erziehung, Begleitung, Förderung und ggf. Pflege sowie Hilfen zur angemessenen Schulbildung.
Integrative Kindertagesstätten: Integrative Kindertagesstätten betreuen, fördern, bilden, erziehen und pflegen behinderte Kinder vor dem Schuleintritt gemeinsam
mit nichtbehinderten Kindern.
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Berufsbildungswerke: Berufsbildungswerke sind Einrichtungen zur beruflichen Erstausbildung lern-, körper- oder psychisch behinderter junger Menschen,
die aufgrund ihrer Behinderung einer Ausbildung unter betrieblichen Bedingungen nicht gewachsen sind. Die Berufsbildungswerke
bieten besondere Hilfen und Förderungsmöglichkeiten, um diesen Jugendlichen eine qualifizierte Berufsausbildung zu vermitteln
und damit die notwendigen Voraussetzungen für ihre berufliche und gesellschaftliche Eingliederung zu schaffen.
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Leistungen für Erwachsene mit Behinderung
Ambulant betreutes Wohnen: Unter ambulant betreutem Wohnen sind Dienstleistungen wie Beratung und Unterstützung, Assistenz- und Begleitdienste, Bildungs-
und Freizeitangebote zu verstehen, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, außerhalb einer stationären Wohneinrichtung
zu leben.
Dienste der Offenen Behindertenarbeit: Die Dienste der Offenen Behindertenarbeit bieten niederschwellige Beratungsleistungen sowie Familienentlastung und/oder Gruppen-
und Freizeitmaßnahmen an.
Wohnheime: Stationäre Wohneinrichtungen sind eine Wohnform, bei der Menschen mit Behinderung in geschützter Umgebung dauerhaft begleitet,
betreut, gefördert und ggf. gepflegt werden. Dabei gibt es vielfältige differenzierte Ausformungen, die entsprechend dem individuellem
Hilfebedarf des Menschen mit Behinderung angeboten werden.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) führen berufsbildende Maßnahmen durch und stellen geschützte Arbeitsplätze
mit angemessener Förderung und Begleitung zur Verfügung. Darüber hinaus fördern sie den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Förderstätten für schwerstbehinderte Menschen: Förderstätten bieten Menschen mit Behinderung, für die eine Beschäftigung in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
nicht möglich ist, Betreuung, Beschäftigung und Förderung im Rahmen eines zweiten Lebensraumes. Ziel ist dabei die Hinführung
in eine Beschäftigung in der WfbM, sowie die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Aus- und Fortbildung
Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe: Fachschulen für Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe bilden sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte aus, die
sich in ihrer Ausbildung auch pflegerische Kompetenzen erwerben. Sie sind verantwortlich für die Erziehung von Kindern und
Jugendlichen mit Behinderung und für die Bildung, Assistenz und Begleitung, für die Beratung und Pflege von Menschen mit Behinderung
in allen Alterstufen in Einrichtungen und bei Diensten der Jugend-, Behinderten- und Gesundheitshilfe.
Fortbildungsinstitute: Die Fortbildungsinstitute ermöglichen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen und Diensten kontinuierliches
Lernen im Rahmen von Schulungen und Veranstaltungen, in denen bedarfsorientiert an praxisrelevanten Themen gearbeitet wird.
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Die Adressdatei wird derzeit aufgebaut. Einen Teil der Einrichtungen finden Sie hier. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die Caritas-Kreisverbände.
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Insgesamt erreicht die Caritas in Bayern rund 30.000 Menschen mit Behinderung mit ihren Angeboten. Sie beschäftigt hierfür
rund 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Detaillierte Zahlen finden Sie in der Einrichtungsstatistik der Caritas in Bayern.
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Konzeptionen
Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung (Rahmenkonzeption, 2006) Dienste der Offenen Behindertenarbeit (Rahmenkonzeption, 2006) Betreuung von Senioren mit Behinderung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess (Rahmenkonzeption, 2006)
Empfehlungen
Vernetzung von Diensten zur Unterstützung Schwangerer bei diagnostizierter Behinderung des Kindes (Empfehlung, 2006) Heimmitwirkungsverordnung (Empfehlung, 2006) Empfehlungen zur Gestaltung des Übergangs für Menschen mit schwerer Behinderung zwischen Werkstätte (WfbM) und Förderstätte (2007)
Tagungsberichte
Sozialer Umbruch - Tagungsbericht vom 11./12.10.2005, Augsburg.
Verträge
Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen
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Wissenschaftliche Arbeiten
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Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung - eine Herausforderung für das Management von komplexen Einrichtungen der Behindertenhilfe. Masterthesis
vom Januar 2006 von Andrea Falkowsky, Landes-Caritasverband Bayern.
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Der Landes-Caritasverband
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- verhandelt für die Träger von Einrichtungen und Diensten unter dem Dach der Caritas mit der Politik und den Kostenträgern
in Bayern die Rahmenbedingungen für die Leistungen, deren Qualität und die Vergütungen.
- bündelt und koordiniert die Informationen der Behindertenhilfe für die Diözesan-Caritasverbände und die Landesarbeitsgemeinschaft
der Träger und Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie innerhalb des Landes-Caritasverbandes Bayern (LAG CBP
Bayern)
- berät die Diözesan-Caritasverbände und die LAG CBP Bayern
- erstellt Stellungnahmen zu bayerischen Gesetzesvorhaben
- formuliert fachliche Positionen zu fachpolitischen Fragestellungen
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Zuständig für die Behindertenhilfe für Kinder und Jugendliche sowie für Förderschulen im Landes-Caritasverband als Referent
und Geschäftsführer der Landes-Arbeitsgemeinschaft der Förderschulen in katholischer Trägerschaft ist Herr Norbert Witt: norbert.witt@caritas-bayern.de
Zuständig für die Behindertenhilfe für Erwachsene im Landes-Caritasverband als Referentin und Geschäftsführerin der LAG CBP
Bayern, Fachbereich Behindertenhilfe ist Herr Herbert Borucker: herbert.borucker@caritas-bayern.de.
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In den sieben bayerischen Diözesan-Caritasverbänden sind folgende Referentinnen und Referenten für die Behindertenhilfe zuständig:
Augsburg Peter Hell: p.hell@caritas-augsburg.de Bamberg Josef Noppenberger: josef.noppenberger@caritas-bamberg.de Eichstätt Markus Pflüger: markus.pflueger@caritas-eichstaett.de München und Freising Johanna Wettengl: johanna.wettengl@caritasmuenchen.de Passau Brigitte Lengdobler, lengdobler@caritas-passau.de Regensburg Konrad Kett: K.Kett@caritas-regensburg.de Würzburg Margarete Meißner: meissnerm@caritas-wuerzburg.de
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