Limburg, 1. Juni 2011
. Umfassende
Korrekturen am Referentenentwurf der Bundesregierung vom April 2011 zur
„Leistungssteigerung arbeitsmarktpolitischer Instrumente“ fordern die
Caritasverbände sowie die katholische Bundesarbeitsgemeinschaft Integration
durch Arbeit (BAG IDA). Der Entwurf verschärft die bisherigen Regelungen des
SGB II, indem die öffentlich geförderte Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen
nur noch unter äußerst restriktiven Bedingungen zugelassen werden soll. „Geplant
ist, dass diese Form der Beschäftigung nun nicht nur zusätzlich und
gemeinnützig sein soll, sondern auch »wettbewerbsneutral«“, erläutert
Dr.
Hejo Manderscheid
, Direktor des Caritasverbandes für die Diözese Limburg
e.V. Auch sollen die bisherigen Entgelte, die die Träger dieser Beschäftigungsangebote
für die Betreuung und Qualifizierung der Langzeitarbeitslosen erhalten, auf 150
Euro gedeckelt werden – ein Betrag, der für eine qualifizierte Begleitung bei
Weitem nicht ausreicht. „Die geplanten Regelungen bedeuten zudem, dass es
künftig nahezu keine Beschäftigungsangebote für Langzeitarbeitslose mehr gibt,
die sie für den Arbeitsmarkt qualifizieren würden“, so Manderscheid. Dies
beträfe in den Caritasverbänden in der Diözese Limburg zwischen 700 und 800
Arbeitslose, die dann keine Förderung und keine Beschäftigung in den so genannten
Ein-Euro-Jobs mehr hätten.
Der
Diözesancaritasdirektor betont überdies: „Langzeitarbeitslose brauchen eine
sinnvolle Tätigkeit wie sie die langfristig öffentlich geförderten Maßnahmen
bieten – denn es geht um mehr als nur Arbeit, es geht um Teilhabe, um das Gefühl,
in dieser Gesellschaft einen Beitrag zu leisten, um das Gefühl, etwas Wert zu
sein.“ Die Förderung der sozialen Teilhabe muss daher, so Manderscheid, in den
Zielkatalog des SGB II aufgenommen werden.
Caritas und BAG
IDA fordern daher, dass die Kriterien „Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse
und Wettbewerbsneutralität“ entfallen. Die Festlegung des Umfangs und der Art
der öffentlich geförderten Beschäftigung sollte verbindlich in den Arbeitsmarktprogrammen
der Grundsicherungsstellen vor Ort erfolgen. „Durch die Einbindung der
Sozialpartner, der öffentlichen Träger und der Akteure des Arbeits- und
Ausbildungsmarktes werden die relevanten sozialen, ordnungspolitischen und
volkswirtschaftlichen Anforderungen an die Gestaltung der örtlichen Programme
berücksichtigt“, erläutert Manderscheid. Zudem fordert er, dass die
Maßnahmepauschale unter Kenntnis der jeweiligen lokalen Rahmenbedingungen und
im Sinne dezentraler Handlungsspielräume vor Ort festgelegt wird und eine
leistungsgerechte Höhe hat, denn: „Die Beschränkung der Maßnahmenpauschale
schließt künftig betreuungsintensive und auf besonders schwierige Fälle ausgerichtete
Arbeitsgelegenheiten ebenso wie Qualifizierungsansätze in Arbeitsgelegenheiten
aus.“ Dadurch würde den Jobcentern die Möglichkeit genommen, über reine
Beschäftigung hinausgehende Arbeitsgelegenheiten durchzuführen.
Hinweis für
die Redaktionen:
Die
Forderungen und Positionierung von Caritas und BAG IDA sind dieser E-Mail
beigefügt und online erhältlich unter www.dicv-limburg.de/8773.asp